Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, also zum Online-Ausweisen, verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.
Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Wohnsitzanmeldung, eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, online über das Internet vornehmen.
Informationen zur Anmeldung und der Verfügbarkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie unter „Verwandte Themen“ und „Weiterführende Links“.
Persönliche Vorsprache
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Die Anschriftenänderung kann von der Dokumenteninhaberin bzw. dem Dokumenteninhaber persönlich oder von einer mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestatteten Person veranlasst werden.
Anmeldung mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung
Die für Sie zuständige Behörde ist an den Online-Dienst “Elektronische Wohnsitzanmeldung“ angeschlossen und die Meldebehörde hat den Meldevorgang abgeschlossen, d. h. im Online-Dienst steht eine digitale Meldebestätigung für Sie bereit.
keine
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 15 Passgesetz (PassG)
- § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 19, § 36c Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PAuswV
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Hausanschrift:
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93167 Falkenstein
Postanschrift:
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Telefon:
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