Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein

Hausanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein

Postanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein

Telefon:
+49 09462 9422.0

Telefax:
+49 09462 9422.19

E-Mail:
poststelle@vg-falkenstein.de

Webseite:
https://www.vg-falkenstein.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00     
Dienstag: 08:00 - 12:00     
Donnerstag: 08:00 - 12:00      14:00 - 18:00
Freitag: 08:00 - 12:00     
Stand: 14.10.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)