Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Gemeinden und Landratsämter können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Hausanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Postanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Telefon:
+49 09462
9422.0
Telefax:
+49 09462
9422.19
E-Mail:
poststelle@vg-falkenstein.de
Webseite:
https://www.vg-falkenstein.de
Öffnungszeiten:
| Montag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
| Dienstag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
| Donnerstag: | 08:00 | - | 12:00 | 14:00 | - | 18:00 | |
| Freitag: | 08:00 | - | 12:00 |