Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind (nach vorhergehender, telefonischer Absprache) selbstverständlich möglich und in Einzelfällen – z. B. bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten – erwünscht! Dadurch wird dem Bürger eine eingehende und fundierte Beratung gewährleistet.