Der Markt Falkenstein bildet mit den Gemeinden Rettenbach und Michelsneukirchen bereits seit 1978 eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von benachbarten kreisangehörigen Gemeinden.
Die Geschäftsstelle der VG Falkenstein steht allen Bürgern während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung!
Allerdings bitten wir Sie für Erledigungen im Bürgerbüro sowie im Standesamt um vorherige Terminvereinbarung unter 09462 / 9422 – 0, um Ihnen Wartezeiten zu ersparen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anliegen von Bürgern mit Termin vorrangig bearbeitet werden.
Aktuelles
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Parteiverkehr und Öffnungszeiten
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Tel. 09462/9422-0
Fax: 09462/9422-19
Mail: poststelle@vg-falkenstein.de
Tourismusbüro Falkenstein
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Tel. 09462/9422-20
Fax. 09462/9422-29
Mail: tourist@vg-falkenstein.de
Gemeinde Michelsneukirchen
Straubinger Str. 3
93185 Michelsneukirchen
Tel. 09467/257
Fax 09467/711551
Mail: poststelle@michelsneukirchen.de
Gemeinde Rettenbach
Schulstr. 2
93191 Rettenbach
Tel. 09462/910026
Fax 09462/910027
Mail: poststelle@rettenbach.de
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag | 08.00 – 12.00 |
Dienstag | 08.00 – 12.00 |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 |
Freitag | 08.00 – 12.00 |
Öffnungszeiten Gemeindekanzlei Michelsneukirchen
Montag | geschlossen |
Dienstag | 14.00 – 18.00 |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 |
Freitag | geschlossen |
Öffnungszeiten Tourismusbüro
Montag | 09.00 – 12.00 |
Dienstag | 09.00 – 12.00 |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 |
Freitag | 09.00 – 12.00 |
Öffnungszeiten Gemeindekanzlei Rettenbach
Montag | 14.00 – 18.00 |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08.00 – 12.00 |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein | Rettenbach | Michelsneukirchen
Geschichte der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein (gegründet am 01.05.1978)
Im März 1970 veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium des Innern ein Merkblatt über freiwillige Gemeindezusammenschlüsse.
Der damalige Innenminister Dr. Bruno Merk war treibende Kraft für eine Gemeindereform in Bayern. Begründet wurden notwendige Reformen hauptsächlich damit, dass sich die Aufgaben der Gemeinden vervielfacht haben und der Leistungsanspruch der ländlichen Bevölkerung erheblich gewachsen sei.
Landkreisreform:
- 01.07.1972 Ein neuer Landkreis Cham wird aus den folgenden Bestandteilen gebildet:
– dem alten Landkreis Cham
– dem aufgelösten Landkreis Kötzting
– dem aufgelösten Landkreis Roding (ohne Bruck und Nittenau die zum neuen Landkreis Schwandorf kamen)
– dem aufgelösten Landkreis Waldmünchen
– der Gemeinde Rettenbach des Landkreises Regensburg.
Markt Falkenstein:
- 01.01.1971 freiwillige Eingliederung der Gemeinde Au
- 01.07.1971 freiwillige Eingliederung der Gemeinde Arrach
- 1966 Erwerb des ehemaligen Pfleghauses vom Fürstl. Haus Thurn und Taxis mit dem Ziel es als Rathaus zu nutzen.
- Herbst 1972 Beschluß das Obergeschoss für Verwaltungszwecke auszubauen.
- 1975 In einem zweiten Bauabschnitt wird der Ausbau des Erdgeschosses und die Erneuerung der Außenfassade und der Bedachung in Angriff genommen.
Gemeinde Rettenbach:
Rettenbach gehörte vor der Gebietsreform zum Landkreis Regensburg.
- 04.12.1969 Besprechung der Bürgermeister und Gemeinderäte der Gemeinden Rettenbach (798 Einw.), Haag (653 Einw.)und Höhenberg (349 Einw.), bei der über die Vorteile einer Gemeindezusammenlegung referiert wurde.
- 31.12.1969 Die Gemeinde Rettenbach teilt dem Landratsamt Regensburg mit, dass der Gemeinderat für einen Zusammenschluss der 3 Gemeinden sei und beantragte gleichzeitig, dass Zumhof und Röhrenhof (Gemeinde Brennberg) in die Gemeinde Rettenbach eingemeindet werden sollen. Sitz der neuen Gemeinde sollte Rettenbach werden.
- 14.06.1970 Volksabstimmung zur Gemeindezusammenlegung angesetzt. Rettenbach und Haag waren für den Zusammenschluss, Höhenberg lehnte einen Zusammenschluss ab.
- 01.01.1971 Gemeinden Rettenbach und Haag werden zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Rettenbach zusammengelegt.
- 01. Juli 1972 Die Gemeinde Rettenbach kommt zum Landkreis Cham.
Gemeinde Michelsneukirchen:
Die Gemeinden Kalsing und Obertrübenbach lehnten einen Zusammenschluss mit Michelsneukirchen ab. Landrat Ernst Girmindl startete den Versuch, Falkenstein und Michelsneukirchen zu einer Großgemeinde zu vereinigen.
- 07.11.1971 Abstimmung mit dem Ergebniss, dass kein Anschluss an Falkenstein gewünscht ist.
Die Verwaltungsgemeinschaft:
- 27.07.1971: Durch das „Erste Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ ist in das bayerische Kommunalrecht die Verwaltungsgemeinschaft als neue Institution eingeführt worden. Sie ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, ohne den rechtlichen Bestand der Mitgliedsgemeinden zu berühren.
- Bayern hat mit der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften einen Weg beschritten, möglichst viele Gemeinden in ihrer Selbständigkeit am Leben zu erhalten, sie aber gleichzeitig in Bezug auf die Verwaltung so auszustatten, dass sie auch einer Funktionalreform gerecht werden konnten. Durch die Neueinteilung der Landkreise wurden die Wege zum Landratsamt länger, so dass die Übertragung von Zuständigkeiten auf die untere Verwaltungsebene zwingend geboten war.
- Dem neuen Rechtsinstitut „Verwaltungsgemeinschaft“ standen die Bürger und die Mandatsträger in den Gemeinden sehr skeptisch gegenüber. Die Gegner argumentierten nicht nur mit höheren Verwaltungskosten, es bestand auch der Verdacht, dass die Verwaltungsgemein-schaft nur ein Lockmittel von kurzer Dauer sei und ihr auf längere Sicht die Einheitsgemeinde folge. In ganz Bayern herrschte keine Aufbruchstimmung zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften.
- 09. April 1976: Die Regierung der Oberpfalz erläßt eine Verordnung zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Cham.
- 01. Mai 1978: Die Verordnung tritt mit Beginn einer neuen Kommunalwahlperiode in Kraft.
§ 32 der Verordnung der Regierung der Oberpfalz zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Cham lautet:
„ Es wird eine Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein mit dem Sitz in Falkenstein gebildet. Sie umfasst folgende Mitgliedsgemeinden:
a) den Markt Falkenstein
b) die Gemeinde Michelsneukirchen,
c) die Gemeinde Rettenbach …“