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Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein – Die Historie

Im März 1970 veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium des Innern ein Merkblatt über freiwillige Gemeindezusammenschlüsse. Der damalige Innenminister Dr. Bruno Merk war treibende Kraft für eine Gemeindereform in Bayern. Begründet wurden notwendige Reformen hauptsächlich damit, dass sich die Aufgaben der Gemeinden vervielfacht haben und der Leistungsanspruch der ländlichen Bevölkerung erheblich gewachsen sei.

Die Landkreisreform

01.07.1972 Ein neuer Landkreis Cham wird aus den folgenden Bestandteilen gebildet:

  • dem alten Landkreis Cham
  • dem aufgelösten Landkreis Kötzting
  • dem aufgelösten Landkreis Roding (ohne Bruck und Nittenau die zum neuen Landkreis Schwandorf kamen)
  • dem aufgelösten Landkreis Waldmünchen
  • der Gemeinde Rettenbach des Landkreises Regensburg.

Markt Falkenstein

  • 1966 Erwerb des ehemaligen Pfleghauses vom Fürstl. Haus Thurn und Taxis mit dem Ziel es als Rathaus zu nutzen.
  • 01.01.1971 freiwillige Eingliederung der Gemeinde Au
  • 01.07.1971 freiwillige Eingliederung der Gemeinde Arrach
  • Herbst 1972 Beschluß das Obergeschoss für Verwaltungszwecke auszubauen.
  • 1975 In einem zweiten Bauabschnitt wird der Ausbau des Erdgeschosses und die Erneuerung der Außenfassade und der Bedachung in Angriff genommen.

Gemeinde Michelsneukirchen:

Die Gemeinden Kalsing und Obertrübenbach lehnten einen Zusammenschluss mit Michelsneukirchen ab. Landrat Ernst Girmindl startete den Versuch, Falkenstein und Michelsneukirchen zu einer Großgemeinde zu vereinigen.

  • 07.11.1971 Abstimmung mit dem Ergebniss, dass kein Anschluss an Falkenstein gewünscht ist.

Gemeinde Rettenbach

Rettenbach gehörte vor der Gebietsreform zum Landkreis Regensburg.

  • 04.12.1969 Besprechung der Bürgermeister und Gemeinderäte der Gemeinden Rettenbach (798 Einw.), Haag (653 Einw.)und Höhenberg (349 Einw.), bei der über die Vorteile einer Gemeindezusammenlegung referiert wurde.
  • 31.12.1969 Die Gemeinde Rettenbach teilt dem Landratsamt Regensburg mit, dass der Gemeinderat für einen Zusammenschluss der 3 Gemeinden sei und beantragte gleichzeitig, dass Zumhof und Röhrenhof (Gemeinde Brennberg) in die Gemeinde Rettenbach eingemeindet werden sollen. Sitz der neuen Gemeinde sollte Rettenbach werden.
  • 14.06.1970 Volksabstimmung zur Gemeindezusammenlegung angesetzt. Rettenbach und Haag waren für den Zusammenschluss, Höhenberg lehnte einen Zusammenschluss ab.
  • 01.01.1971 Gemeinden Rettenbach und Haag werden zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Rettenbach zusammengelegt.

Landkreisreform:
Während der Zusammenschluss der Gemeinden Rettenbach und Haag problemlos verlief, schlug der weitere Verlauf der Gebietsreform hohe Wellen.
Laut Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Rettenbach am 02.06.1971 wurde aus Presseberichten bekannt, dass die Gemeinde in den Landkreis Cham eingegliedert werden soll. Der Gemeinderat lehnte eine Umgliederung von Regensburg nach Cham ab. Eine Unterschriftenaktion wurde durchgeführt. 94 Prozent der Wahlberechtigten votierten für einen Verbleib im Landkreis Regensburg. Am 26.11.1971 wandte sich die Gemeinde mit einer Petition an den Bayer. Landtag. Rettenbach kommt trotzdem am 01. Juli 1972 zum Landkreis Cham.

Die Verwaltungsgemeinschaft:

Durch das „Erste Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ –1.StärkG- vom 27.07.1971 ist in das bayerische Kommunalrecht die Verwaltungsgemeinschaft als neue Institution eingeführt worden. Sie ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, ohne den rechtlichen Bestand der Mitgliedsgemeinden zu berühren. Bayern hat mit der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften einen Weg beschritten, möglichst viele Gemeinden in ihrer Selbständigkeit am Leben zu erhalten, sie aber gleichzeitig in Bezug auf die Verwaltung so auszustatten, dass sie auch einer Funktionalreform gerecht werden konnten. Durch die Neueinteilung der Landkreise wurden die Wege zum Landratsamt länger, so dass die Übertragung von Zuständigkeiten auf die untere Verwaltungsebene zwingend geboten war.

Dem neuen Rechtsinstitut „Verwaltungsgemeinschaft“ standen die Bürger und die Mandatsträger in den Gemeinden sehr skeptisch gegenüber. Die Gegner argumentierten nicht nur mit höheren Verwaltungskosten, es bestand auch der Verdacht, dass die Verwaltungsgemeinschaft nur ein Lockmittel von kurzer Dauer sei und ihr auf längere Sicht die Einheitsgemeinde folge. In ganz Bayern herrschte keine Aufbruchstimmung zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften. Die Regierung der Oberpfalz erließ am 09. April 1976 eine Verordnung zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Cham. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ver-ordnung wurde der 01. Mai 1978 (Beginn einer neuen Kommunalwahlperiode) bestimmt.

§ 32 der Verordnung der Regierung der Oberpfalz zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Cham lautet:
„ Es wird eine Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein mit dem Sitz in Falkenstein gebildet. Sie umfasst folgende Mitgliedsgemeinden:
a) den Markt Falkenstein
b) die Gemeinde Michelsneukirchen,
c) die Gemeinde Rettenbach …“

Auszug aus „25 Jahre Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein“ verfasst vom ehemaligen Geschäftsleitenden Beamten VOAR Alfred Aschenbrenner im Mai 2003